Als Konvenienz (lat. Übereinkunft; von convenire: (zusammen) passen, geeignet sein) bezeichnete man vor allem im 19. Jahrhundert das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf; die Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. Man sprach daher auch von einer Konvenienzehe, im Gegensatz zu Neigungs- oder Affektionsheirat.
Literatur
- Therese Huber: Luise – oder ein Beitrag zur Geschichte der Konvenienz. Leipzig 1796.
Einzelbelege




