Als Konvenienz (lat. Übereinkunft; von convenire: (zusammen) passen, geeignet sein) bezeichnete man vor allem im 19. Jahrhundert das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf; die Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. Man sprach daher auch von einer Konvenienzehe, im Gegensatz zu Neigungs- oder Affektionsheirat.

Literatur

  • Therese Huber: Luise – oder ein Beitrag zur Geschichte der Konvenienz. Leipzig 1796.

Einzelbelege


KONVENIENZ SynonymLexikothek • ein anderes Wort für Konvenienz

Konsensfähigkeit Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden

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Konversion • Definition Gabler Wirtschaftslexikon